Die Antwort hängt vom Lebensstil, vorhandenem Vermögen sowie den zukünftigen Renteneinnahmen ab.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Auf den Wunsch, sich frühzeitig aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und die freie Zeit für neue Aktivitäten zu nutzen, folgt stets die Frage, mit welchen monetären Einbussen zu rechnen ist. Eine vorzeitige Pensionierung hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Frühpensionäre müssen einerseits die durch die entgangenen Lohnzahlungen entstehende Einkommenslücke bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter aus den eigenen Vermögenswerten decken können. Andererseits verringert sich auch die Rente aus der Pensionskasse, weil mit dem angesparten Kapital mehr Rentenjahre zu finanzieren sind. In der Regel liegt diese Reduktion bei rund 5% bis 7% pro Jahr.
Das Ehepaar Tina und Franz Graf (beide Alter 60) erwirtschaftet heute ein gemeinsames Erwerbseinkommen von 130'000 Franken pro Jahr. Die aktuellen Auslagen belaufen sich auf 110'000 Franken. Bei ordentlicher Pensionierung mit Alter 65 werden die beiden über ein Renteneinkommen von jährlich 81'600 Franken aus der AHV und den Pensionskassen verfügen. Gemäss Budgetberechnung möchten Tina und Franz Graf nach Erwerbsaufgabe lebenslang jährlich 90'000 Franken zur Verfügung haben. Den Fehlbetrag von 8'400 Franken pro Jahr müssen Sie über 20 Jahre aus dem privaten Vermögen abdecken. Dies verlangt bei Erwerbsaufgabe im ordentlichen Rücktrittsalter ein verfügbares Vermögen von rund 170'000 Franken (siehe Grafik weiter unten). Zu den verwendbaren Vermögenswerten zählen auch die Sparen 3a-Guthaben, sofern diese nicht zur Amortisation von Hypotheken vorgesehen sind. Falls dieses Vermögen nicht vorhanden ist, muss das Ehepaar Graf seinen Lebensstil bescheidener gestalten, damit es mit den rund 80'000 Franken Renteneinkommen langfristig über die Runden kommt.
Tina und Franz Graf möchten gerne zwei Jahre früher in Pension gehen. Dabei wollen sie nach wie vor am langfristigen Budgetziel von 90'000 Franken pro Jahr festhalten. Es stellen sich folgende Fragen:
Das lebenslange Renteneinkommen aus den beiden Pensionskassen sinkt um 5'070 Franken pro Jahr (siehe Tabelle 1). Der langfristige Fehlbetrag ab 2026 erhöht sich damit von 8'400 Franken auf 13'470 Franken pro Jahr. Dadurch besteht für die Jahre 2026 bis 2045 neu eine voraussichtliche Lücke von total rund 269'400 Franken. Zudem fällt das Erwerbseinkommen um die zwei Jahre der Frühpension weg und wird vorerst ausschliesslich durch die Pensionskassenrenten ersetzt. Für die Jahre 2024 und 2025 resultiert so eine zusätzliche Lücke von ca. 115'000 Franken. Zum Zeitpunkt der Frühpensionierung besteht also insgesamt ein Fehlbetrag von 384'000 Franken (siehe Grafik weiter unten). Somit braucht es für den frühzeitigen Rückzug aus dem Erwerbsleben gegenüber der ordentlichen Pensionierung ein zusätzliches Sparkapital von 214'000 Franken.
Vergleich der Vorsorgeleistungen | Pension mit 65 | Pension mit 63 |
---|---|---|
AHV-Renten (Annahme: max. Leistungen) |
44'100 | 44'100 |
Pensionskassenkapital Franz Graf |
600'000 | 550'000 |
Rentenumwandlungssatz Franz Graf |
5.00% | 4.70% |
Pensionskassenrente Franz Graf |
30'000 | 25'850 |
Pensionskassenkapital Tina Graf |
150'000 | 140'000 |
Rentenumwandlungssatz Tina Graf |
5.00% | 4.70% |
Pensionskassenrente Tina Graf |
7'500 | 6'580 |
Total Rentenumwandlungssatz | 80'520 | 75'450 |
Wie aus diesen Berechnungen hervorgeht, sind die Auslagen nach der Erwerbsaufgabe ein zentraler Faktor zur Beurteilung der Finanzierbarkeit der nachberuflichen Zeit. Vor diesem Hintergrund ist es gut möglich, dass man sich die Frühpensionierung mit einem tieferen Budget für den dritten Lebensabschnitt erkaufen muss. Bei der Budgetplanung gilt es auch zu berücksichtigen, dass einzelne Ausgabeposten nach der Pensionierung abnehmen, andere hingegen steigen. Die Ausgaben für den Arbeitsweg, die Berufskleidung, auswärtige Verpflegung und Vorsorgebeiträge fallen zum Beispiel weg. Die Kosten für Reisen, Hobbys und andere Freizeitbeschäftigungen erhöhen sich oft in den ersten Jahren nach der Pensionierung.
Die AHV-Rente kann man maximal zwei Jahre vor regulärem AHV-Alter beziehen. Mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse lassen sich Beitragslücken in der zweiten Säule schliessen. Dies bietet ausserdem steuerliche Vorteile. Zu beachten ist jedoch, dass in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr erfolgen dürfen, sofern man einen Kapitalbezug in Erwägung zieht.
Ebenfalls zu prüfen sind die Möglichkeiten einer Pensenreduktion bzw. einer Teilpensionierung. Bei einer Teilpensionierung fällt die Renteneinbusse natürlich kleiner aus: Einerseits können Sie weitere Beiträge in die PK einzahlen, anderseits wird der tiefere Umwandlungssatz nur auf demjenigen Teil des Altersguthaben angewendet, den Sie im Voraus beziehen. Die Teilpensionierung muss mit einer entsprechenden Reduktion des Beschäftigungsgrades und des Grundgehaltes einhergehen. Es sind in der Praxis (oder je nach Reglement) maximal drei Schritte von mindestens 20 oder 25% erlaubt, wobei der dritte Reduktionsschritt stets zur vollständigen Pensionierung führen muss. Zwischen zwei Pensionierungsschritten muss eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr liegen.
Vor der Erwerbsaufgabe gilt es, unter Einhaltung der reglementarischen Fristen, auch die Frage nach Rente oder Kapital aus der Pensionskasse abzuwägen.