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Die Hypothek mit fixem Zinssatz und fester Laufzeit.
Die Festhypothek ist die ideale Lösung, wenn Budget- und Planungssicherheit sehr wichtig sind. Innerhalb einer festvereinbarten Laufzeit wird ein fixer Zinssatz definiert, der während der gesamten Vertragsdauer unverändert gilt. Dies hat den grossen Vorteil, dass Sie Ihre Finanzen exakt planen können, ohne plötzlich von steigenden Zinsen überrascht zu werden.
Die aktuellen Hypothekarzinsen zur Festhypothek von 2 bis 10 Jahre, gültig per 20.11.2024.
2 Jahre | 1.590% |
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3 Jahre | 1.610% |
4 Jahre | 1.640% |
5 Jahre | 1.670% |
6 Jahre | 1.700% |
7 Jahre | 1.740% |
8 Jahre | 1.770% |
9 Jahre | 1.800% |
10 Jahre | 1.830% |
Die Festhypothek stellt eine Absicherung gegen steigende Zinssätze dar. Da Zinskosten der Festhypothek gut planbar sind, bedeutet dies für Sie eine vereinfachte Budgetierung.
Der Abschluss einer Festhypothek ist bereits Monate im Voraus möglich, auch bei Ablauf einer bestehenden Hypothek. Für die vorzeitige Zinsfixierung ist in der Regel ein Zins-Zuschlag (Forward-Prämie) zu entrichten.
Beispiel Zinsentwicklung Festhypothek (in %)
Prüfen Sie, ob Sie die Spezialangebote Familien- oder Energiespar-Hypothek plus nutzen können. Lassen Sie sich von uns beraten, damit wir gemeinsam die für Sie ideale Finanzierungslösung finden.
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Laufzeit |
Feste Laufzeit von 2 bis 15 Jahren Der Zinssatz kann bei Bedarf auch einige Monate vor der Beanspruchung vereinbart werden. |
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Anteil 2. Hypothek |
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Amortisation |
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Mindestbetrag | CHF 100'000 |
Abschlussgebühr |
Beim Abschluss bzw. der Verlängerung einer Festhypothek fallen keine Gebühren an. |
Die Festhypothek und die SARON-Hypothek sind zwei total unterschiedliche Hypothekarmodelle. Sie unterschieden sich im Risikoprofil und in der Zinsbindung. Bei der Festhypothek sind die Zinsen über die gesamte Laufzeit fixiert, bei der SARON-Hypothek wird nur die Marge fixiert. Der zugrundeliegende SARON-Zinssatz unterliegt dagegen täglichen Schwankungen.
Eine detaillierte Unterscheidung finden Sie auf der Seite «Hypothekarmodelle vergleichen».
Sie können mehrere Laufzeiten miteinander kombinieren, indem sie den Gesamtbetrag auf mehrere Hypotheken aufteilen. So können Sie verschiedene Laufzeiten bzw. verschiedene Hypothekarmodelle (Festhypothek und SARON-Hypothek) wählen. Dies ist ein häufiges Vorgehen, welches so von den meisten Kreditnehmenden gemacht wird.
Beispiel: Einen Gesamtbetrag von 750'000 Franken könnten Sie in eine SARON-Hypothek à 250'000 Franken, in eine fünfjährige Festhypothek à 250'000 Franken und in eine achtjährige Festhypothek à 250'000 Franken aufteilen.
Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass nicht alle Hypotheken zum gleichen Zeitpunkt auslaufen. Falls zu diesem Zeitpunkt das Zinsniveau ungünstig ist, müssen sie somit nicht den gesamten Betrag im erhöhten Zinsniveau neu abschliessen.
Bei der Aufteilung auf verschiedene Hypotheken ist zu beachten, dass der Mindestbetrag pro Festhypothek bei 100'000 Franken liegt und pro SARON-Hypothek bei 25'000 Franken.
Wenn Sie die Liegenschaft in naher Zukunft verkaufen oder übergeben wollen, sollte bei einer Festhypothek eine nicht zu lange Laufzeit gewählt werden. Denn eine vorzeitige Auflösung der Festhypothek kann zu hohen Kosten führen.
Wer ein Haus mit einer laufenden Festhypothek verkaufen will, kann diese unter gewissen Voraussetzung auf die Kaufpartei übertragen. So muss die Käuferschaft dem Übertrag zustimmen und damit Kunde der hypothekgebenden Bank werden. Zudem sollte die Höhe der Hypothek und deren Restlaufzeit in deren Finanzierungskonzept passen. Im Gegenzug muss auch die Bank die Kaufpartei als Kreditnehmerin akzeptieren. Wird man sich einig, kann eine Übertragung der Hypothek erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie die Festhypothek auch behalten und beispielsweise zur Finanzierung einer anderen Liegenschaft einsetzen. Nur wenn kein anderes Objekt oder Grundstück da ist, auf welches die bestehende Hypothek übertragen werden könnte, muss diese aufgelöst werden, wobei man in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten muss.
Ein vorzeitige Vertragauflösung ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei einer ausservertraglichen Auflösung/Teilrückzahlung entstehen Ihnen Kosten.