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Gehen Sie die Nachlassplanung rechtzeitig an.
Sie haben im Leben viel erreicht. Und davon sollen auch Ihre Liebsten profitieren können. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Erbe in die richtigen Wege zu leiten. Dabei beziehen wir auf Wunsch auch Ihre Familie in das Gespräch ein.
In unserer Familie haben wir uns schon immer gegenseitig unterstützt. Das soll auch so bleiben, wenn einer von uns mal nicht mehr da ist. Niemandem in unserer Familie soll es an etwas fehlen, schliesslich ist ausreichend Vermögen vorhanden. Und dieses soll so verteilt werden, dass es für alle stimmt. So geben wir nicht nur weiter, was wir erreicht haben. Wir sorgen auch dafür, dass die Harmonie in der Familie bestehen bleibt.
Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Bedenken und Wünsche, welche im Rahmen der Nachlassplanung auftreten. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen so für Transparenz und Sicherheit.
Sorgen Sie frühzeitig dafür, dass auch die nächste Generation von dem profitieren kann, was Sie erarbeitet haben – am besten unter Einbezug aller Beteiligten. So unterstützen wir Sie dabei:
Die Zukunft beginnt heute. Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig – nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Damit leisten Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Liebsten einen wertvollen Dienst.
Unterschiedliche Formen des Zusammenlebens verlangen auch individuelle Nachlassregelungen. Fehlt eine letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) in Bezug auf den Nachlass, kommt im Todesfall das Gesetz zur Anwendung. Diese Regelungen entsprechen selten den individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Deshalb empfiehlt die LUKB eine klare Nachlassregelung.
Für Ihren Ruhestand haben Sie mehr als genügend Vermögen zur Verfügung. Deshalb möchten Sie Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil weitergeben. Das klingt leichter, als es ist – gerade wenn Immobilien oder Firmenanteile involviert sind. Wir unterstützen Sie bei der Regelung von Erbvorbezügen oder Schenkungen sowie beim allfälligen Ausgleich entsprechende Zuwendungen.
Möchten Sie Ihr Wohneigentum übertragen und so Streitigkeiten im Nachlass vorbeugen? Wir erstellen für Sie ein Entscheidungspapier mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung von erbrechtlichen, finanziellen und steuerlichen Konsequenzen.
Wir alle hinterlassen Spuren im Netz – aber was geschieht nach unserem Tod damit? Wir zeigen Ihnen auf, wie der Zugriff auf Ihre digitalen Daten geregelt werden kann. Dazu gehören nicht nur Social-Media- und E-Mail-Accounts, sondern auch Abonnemente, Computer- und Handydaten oder digitale Währungen. Damit ersparen Sie Ihren Liebsten bei Tod oder Handlungsunfähigkeit unnötige Arbeit.
Die Erbteilung im Sinne des Verstorbenen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Häufig verzögert sich die Erbteilung und die Verwaltung des Nachlasses wird vernachlässigt. Durch die Einsetzung der LUKB als Willensvollstreckerin und Erbteilungsbeauftragte in Ihrem persönlichen Testament stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille professionell, unabhängig und rechtlich korrekt umgesetzt wird.