Transparenz im Krypto­gebühren-Dschungel

Beim Handel mit Kryptowährungen fallen unterschiedliche Gebühren an. Für Kundinnen und Kunden sind diese nicht immer transparent und einfach nachvollziehbar. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Gebührenarten es bei Kryptowährungen gibt und worauf Sie achten sollten.

Zwei Arten von Kryptogebühren

Beim Handel mit Kryptowährungen fallen je nach Anbieter unterschiedliche Kosten an. Im Grundsatz werden zwei Arten von Gebühren unterschieden:

Gebühren für den Handel

Handelsmarge
Auch als Courtagen, Handelsgebühren oder Spreads bezeichnet.

Minimum-Gebühren
Gebühren, die unabhängig der Transaktionsgrösse mindestens bezahlt werden müssen und für Kleintransaktionen verhältnismässig stark ins Gewicht fallen können.

Wechselkursgebühren 
Auch als Fremdwährungswechselgebühren oder Devisenmargen bezeichnet, welche bezahlt werden müssen, wenn Anlegerinnen und Anleger kein Fremdwährungskonto mit Guthaben besitzen. 

Gebühren für die Verwahrung

Verwahrgebühren 
Auch als Pauschalpreis, Depotgebühren, Administrationsgebühren oder Custody-Gebühren bezeichnet.

Minimum-Gebühren 
Gebühren, die unabhängig des Betrages mindestens bezahlt werden müssen und für kleinere Beträge verhältnismässig stark ins Gewicht fallen können. 

Schon bereit Krypto bei der LUKB zu handeln und zu verwahren?

Kryptowährungen können Sie im LUKB-Depot handeln und verwahren, das Sie auch für Ihre traditionellen Anlagen verwenden. In wenigen Schritten ist Ihr Depot kryptofähig.

Wie sieht die Gebührenstruktur bei der LUKB aus?

Die Gebührenstruktur für den Handel mit Kryptowährungen sind bei der LUKB anders als bei den meisten Finanzinstituten aufgebaut. Bei der Handelsmarge sind die Wechselkursgebühren bereits inbegriffen. Die Gebühren für den Handel sind bei der LUKB im Vergleich zu den meisten Banken und auch im Vergleich mit dem Kauf von einem Bitcoin ETF günstiger. 

Gebühr für den Handel bei der LUKB

Für den Handel mit Kryptowährungen gilt: je höher der investierte Betrag, desto tiefer die Handelsmarge.

Gebühren: bis 10'000 1,8 Prozent, bis 50'000 1.55 Prozent, bis 100'000 1.35 Prozent, ab 100'000 1.00 Prozent, ab 250'000 auf Anfrage

Beim Kryptohandel bei der LUKB fallen keine weiteren Gebühren an. 

  • keine Wechselkursgebühren*
  • keine Minimum-Gebühren
  • keine staatlichen Abgaben

*Kryptowährungen werden immer in der Leitwährung US-Dollar bewertet. Ein Bitcoin notiert zum Beispiel bei 60'000 USD. Bei Kundinnen und Kunden, die kein Guthaben auf einem USD-Konto haben, wird somit im Handel mit Kryptowährungen zusätzlich noch ein Fremdwährungswechsel gemacht. Eine Kundin / ein Kunde mit einem CHF-Konto kauft somit beispielsweise vom CHF-Konto den Gegenwert in USD, um damit einen Bitcoin zu kaufen. 

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung anhand LUKB-Gebühren

Angenommener Bitcoin Kurs:  USD 60'000.00
Angenommener USD/CHF-Kurs (Interbankkurs): 0.90 

Kauf 0.01667 Bitcoin USD 1'000.00
Gebühr für Kryptohandel 1.8%  USD 18.00
Kosten in USD USD 1'018.00

Belastung auf CHF-Konto
(zum Fremdwährungskurs USD/CHF 0.90) 

CHF 916.20
Fremdwährungswechselgebühr  Keine
Total bezahlte Gebühren USD 18.00

    Tipp
    Prüfen Sie die Gebühren Ihrer Bank genau und kontrollieren Sie, ob alle Gebühren, insbesondere die Wechselkursgebühren, transparent ausgewiesen werden. 

    • Hinweis: 
      Beim Handel von Kryptowährungen können Situationen begrenzter bis hoher Illiquidität oder hoher Volatilität eintreffen. Geringe Liquidität oder Phasen von hoher Volatilität sind verbunden mit einem erhöhten Risiko von schnellen und hektischen Preisbewegungen, in einem grösseren Spread zwischen dem An- und Verkaufskurs und/oder in einer grösseren Anzahl von Ablehnungen von Handelsaufträgen.

    Gebühr für die Verwahrung

    Für die Aufbewahrung der Kryptowährungen wird eine prozentuale Gebühr (Pauschalpreis) berechnet. Diese Gebühr fällt für die sichere Verwahrung der Kryptowährungen und wird meist prozentual, basierend auf dem Wert der verwalteten Kryptowährungen, berechnet. Im Unterschied zu den Handelsgebühren ist dies eine regelmässige Gebühr, die jedes Jahr bezahlt werden muss. 

    Die Depotgebühr für Kryptowährungen ist bei der LUKB mit 0.60% p.a. immer gleich hoch, unabhängig in welchem Depot die Kryptowährungen gehalten werden. 

    Jetzt Kryptos handeln

    Wie kaufe ich Kryptowährungen bei der LUKB?

    Der Handel mit Kryptowährungen funktioniert ähnlich wie der Handel mit traditionellen Wertschriften wie Aktien oder Obligation. Kryptowährungen werden ebenfalls via E-Banking oder via Kundenberaterin oder Kundenberater gehandelt und in einem Wertschriftendepot sicher aufbewahrt. Die Kryptos erscheinen im Vermögensauszug und im Steuerverzeichnis. Kryptowährungen können dadurch auch bequem und einfach bei der Steuererklärung angegeben werden: Ein erheblicher Vorteil für alle Anlegerinnen und Anleger von Kryptowährungen, die ihre Kryptowährungen bislang bei einer Kryptobörse oder selbst verwahrt haben. 

    Trotzdem gibt es bei Kryptowährungen wesentliche Unterschiede. Die Gutschrift und Belastung im Handel mit Kryptowährungen finden immer am gleichen Tag statt. Beim Handel mit Aktien oder Obligationen wird das Konto jeweils erst 2 Tage später belastet oder gutgeschrieben. Kryptowährungen können Sie rund um die Uhr bei der LUKB im E-Banking handeln - auch am Wochenende. 

    Welche Gebühren fallen beim Kauf eines Bitcoin ETFs an?

    • Neben Direktanlagen in Bitcoin haben Anlegerinnen und Anleger auch die Möglichkeit, Bitcoin-Fonds zu kaufen. Diese börsengehandelten Fonds, sogenannte Exchange Traded Funds (kurz ETF), unterscheiden sich primär betreffend Handelszeiten: Ein ETF ist nur Montag bis Freitag während den Börsenöffnungszeiten handelbar, während Bitcoin-Direktanlagen rund um die Uhr handelbar sind. Auch hinsichtlich Gebühren sind die vermeintlich günstigen ETF auf Bitcoin bei näherer Betrachtung meistens sogar teurer als Direktanlagen in Bitcoin.
    • Beim Kauf eines Bitcoin ETFs fallen diverse Gebühren an, welche bei der Kryptodirektanlage bei der LUKB nicht anfallen. 

    Rechenbeispiel zur Veranschaulichung anhand LUKB-Gebühren

    Angenommener Kurs Bitcoin ETF: USD 1'000.00
    Angenommener USD/CHF Kurs (Interbankkurs): 0.90

    Kauf 1 Bitcoin ETF USD 1'000.00
    Courtagen 0.40%, Minimum-Courtage CHF 40 
    (auch Kauf- oder Handelsgebühren genannt) 
    USD 44.44
    Ausländische Börsenplatzgebühren 0.1%, Minimum-Gebühr CHF 10
    (Bitcoin ETF werden in den USA gehandelt. Es fallen zusätzlich ausländische Börsenplatzgebühren an) 
    USD 11.11
    Eidgenössische Stempelsteuer 0.15%  USD 1.50
    Total in USD  USD 1'057.06
    Belastung auf CHF-Konto
    (zum Fremdwährungskurs USD/CHF 0.9225*)
    CHF 975.13
    Total bezahlte Gebühren:  USD 83.48

    *Beinhaltet eine Fremdwährungswechselgebühren von 2.5% (entspricht USD 26.43). 
    Grund: Bitcoin ETF werden in USD gehandelt, weshalb für Anlegerinnen und Anleger, die kein USD auf dem Konto haben, gleichzeitig USD gekauft wird. 


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