- Zahlen & Sparen
- Immobilienfinanzierung
- Vorsorgen
- Anlegen
-
Services
- Hilfe
- Kundin/Kunde werden
Vorsorge stärken und Steuern sparen – zuerst sollten Sie aber folgende sieben Ratschläge lesen:
Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse stärken Sie Ihre Vorsorge und sparen Steuern. Zuerst sollten Sie aber wichtige Fragen klären. Wir helfen Ihnen dabei und haben die relevantesten Punkte zusammengefasst:
Einen Einkauf in die Pensionskasse (PK) können Sie dann tätigen, wenn eine Beitragslücke vorhanden ist. Das heisst: Zum Zeitpunkt des Einkaufs haben Sie nicht so viel Kapital angespart, wie gemäss Vorsorgeplan möglich wäre. Solche Lücken entstehen etwa bei einer Kinderpause, einer Lohnerhöhung, bei längeren Auslandsaufenthalten oder Scheidung. Nicht gestattet ist der freiwillige Einkauf, wenn Sie Gelder für eine selbstbewohnte Liegenschaft aus der PK bezogen und diesen Vorbezug noch nicht zurückbezahlt haben.
Ihr Einkaufspotenzial entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeausweis. Falls Sie über ein Freizügigkeitskonto verfügen, wird dieses Guthaben vom Einkaufspotenzial abgerechnet. Wichtig: Planen Sie unbedingt eine Reserve ein, wenn Sie die Höhe des Einkaufsbetrags festlegen. Mindestens drei bis sechs Monatsausgaben sollten Sie in flüssigen Mitteln auf der Seite haben. Schliesslich ist das Geld in der PK bis zu Ihrer Pensionierung gebunden.
Beachten Sie die 3-Jahres-Regel: Zum Zeitpunkt des Einkaufs sollten Sie drei Jahre auf das Geld verzichten können. Wenn Sie in diesem Zeitraum PK-Gelder beziehen, dann müssen Sie die Steuern nachzahlen, die Sie dank dem Einkauf gespart haben. Zudem können Sie mindestens den Einkaufsbetrag während drei Jahren nicht in Kapitalform beziehen. Auch zu früh einkaufen ist nicht ratsam, denn die höchste Rendite erzielen Sie in der Regel in den Jahren vor der Pensionierung. Wir empfehlen: Leisten Sie keine freiwilligen Einkäufe vor 50.
Bei der Wahl des Zeitpunkts sollten Sie darauf achten, dass Sie den Einkaufsbetrag wirklich von den Steuern abziehen können. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich der Einkauf nicht, wenn Sie im gleichen Jahr weitere grosse Abzüge (zum Beispiel für Renovationen) geltend machen. Auch in Jahren, in denen Sie wenig verdienen, ist die Steuerersparnis gering. In der Regel lohnt es sich, den Einkauf über mehrere Jahre zu verteilen, damit Sie in verschiedenen Steuerperioden einen Abzug geltend machen können.
Klären Sie ab, ob Ihre Vorsorgeeinrichtung gesund ist. Ein wichtiger Indikator hierfür ist der Deckungsgrad, welcher im Geschäftsbericht ausgewiesen ist. Weist Ihre PK eine Unterdeckung auf, sollten Sie keine freiwilligen Einkäufe tätigen. Weitere Indikatoren sind der technische Zinssatz, das Verhältnis zwischen aktiv Versicherten und Rentnern sowie die Sterbetafel. Weil die Zahlen für Laien oft schwer verständlich sind, lohnt es sich, einen Experten oder eine Expertin beizuziehen.
Im Todesfall erhöht ein freiwilliger Einkauf die Hinterlassenenleistungen. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Einkaufsbetrag mit dem Tod nicht mehr als Kapital bezogen werden kann. Der freiwillige Einkauf wird bei Ableben lediglich dann als separates Kapital ausbezahlt, wenn dies im Reglement Ihrer PK so vorgesehen ist (sogenannte Beitragsrückgewährung im Todesfall).
Lesen Sie im Reglement nach, ob Sie Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin begünstigen können. Bei manchen PK gilt nach wie vor, dass keine Lebenspartnerrente ausbezahlt wird. Die Begünstigung entfällt für Verheiratete oder bei eingetragener Partnerschaft.