Patientenverfügung

Wer entscheidet in medizinischen Belangen, wenn Sie infolge Urteilsunfähigkeit nicht mehr entscheiden können?

Was regelt die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung...

  • ...legt schriftlich fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit ergriffen werden dürfen.
  • ...ermächtigt eine Person, im Falle der Urteilsunfähigkeit für den Patienten in Bezug auf medizinische Massnahmen zu entscheiden.
  • ...muss durch den Verfassenden lediglich eigenhändig unterzeichnet und datiert werden.

Wie kann ich medizinische Belange regeln?

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Belange Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung regelt z.B. folgende Punkte:

  • lebensverlängernde Massnahmen
  • Entbindung vom Arztgeheimnis
  • Wünsche in Bezug auf Sterbebegleitung und Sterbeort
  • Vertrauensperson
  • Organspende
  • Obduktion


Je konkreter die Patientenverfügung auf Ihre aktuelle medizinische Situation zutrifft, desto weniger Auslegungsprobleme ergeben sich. 

Die reguläre Vorlage inkl. Anleitung für eine Patientenverfügung finden Sie beim FMH – dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

Wer kann mich bei Fragen unterstützen?

Die Wegleitung ist sehr hilfreich und unterstützt beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung. Haben Sie jedoch weitergehende medizinische oder inhaltliche Fragen zur Patientenverfügung, sind (Haus-)Ärzte die richtigen Ansprechpartner. Sprechen Sie zudem mit Ihren Angehörigen oder Freunden über Ihre Wünsche.


Webinar «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung»

«Es passierte ganz plötzlich. Gestern noch fit – und plötzlich ging nichts mehr. Zum Glück hatte ich nicht nur finanziell vorgesorgt, sondern auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung verfasst. Damit habe ich meinen Angehörigen vieles erspart.» Und Sie? Haben Sie sich und Ihre Liebsten für den Fall der Fälle abgesichert?

Was lerne ich im Seminar/Webinar?

Wir unterstützen Sie mit dem nötigen «Rüstzeug» und beantworten Ihnen unter anderem folgende Fragen:

  • Welche formellen und rechtlichen Aspekte muss ich bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung beachten?
  • Was passiert, wenn ich keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung habe?
  • Was muss ich beachten, wenn ich nicht verheiratet bin?
  • Wen kann ich als Vertretungsperson einsetzen?
Webinar (kostenlos)

Neue Termine folgen im 2025.

Vorsorgeauftrag
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Entscheiden Sie selbst, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Nutzen Sie den Konfigurator zur Erstellung Ihrer persönlichen Vorlage eines Vorsorgeauftrags.

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