Bei der Schlüsselübergabe eines Neubaus ist es ratsam, genau hinzuschauen und die ausgeführten Arbeiten gründlich zu überprüfen. Dies ermöglicht die frühzeitige Identifizierung möglicher Baumängel, die dann an die beteiligten Unternehmer und Handwerker zurückgespielt werden können.
Endlich kommt der Tag, an dem Ihnen die Schlüssel ausgehändigt werden und Sie erstmals die Türschwelle übertreten! Es ist zugleich ein entscheidender Moment, das fertige Bauwerk auf Herz und Nieren zu prüfen: Ein Fenster, das klemmt? Ein Hick im nigelnagelneuen Parkett? Geräte, die nicht funktionieren? Ähnlich wie bei der Übergabe einer Mietwohnung ist es üblich, ein schriftliches Protokoll zu erstellen.
Meist überwiegt die Vorfreude. Die Umzugskisten stehen schon vor der Tür. Es gilt aber das Motto: «zuerst prüfen, dann einziehen.» Denn werden bei der Bauabnahme offenkundige Mängel (so genannte Sichtmängel) nicht gerügt, so gelten sie nach Obligationenrecht als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel («verdeckte Mängel») können nach dem Gesetz noch bis fünf Jahre nach der Übergabe gerügt werden. Es gilt also eine 5-jährige Garantiefrist, sofern diese verdeckten Mängel sofort gemeldet werden. Für Haushalts- und Elektrogeräte, die nicht im engeren Sinn zum Bau gehören, gilt nach dem Gesetz eine zweijährige Garantiefrist. Eine besondere Bestimmung findet bei absichtlich verschwiegenen Mängeln Anwendung: Diese können bis zu zehn Jahre nach der Übergabe gerügt werden.
Auf dem Bau findet öfters die so genannte «Handwerkernorm» Anwendung (SIA 118). Sie bringt dem Auftraggeber einige Verbesserungen. Innerhalb einer 2-jährigen Garantiefrist hat er das Recht, nachträglich entdeckte Mängel jederzeit zu melden (also nicht unverzüglich wie nach dem Gesetz). Die Norm SIA 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) gilt aber nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist.
Privatpersonen sind bald einmal am Ende ihres Lateins. Wer weiss schon, welche Qualitätsstandards er von einem Maler oder einem Bodenleger erwarten darf? Wer Stockwerkeigentum ab Plan kauft, wird rein äusserliche Mängel an den Wänden oder in der Küche noch erkennen. Geht es aber um die Haustechnik, die Heizanlage, Lüftungen, Tiefgarage, Dach und Tragkonstruktion etc. braucht es oft das geschulte Auge von Experten.
Der Beizug eines unabhängigen Bauherrenberaters oder eines erfahrenen Architekten stellt insofern eine gute Investition dar. Das stärkt die Position des Bestellers wesentlich, und die Kosten halten sich in Grenzen (je nach Aufwand etwa 500 bis 1'500 Franken). Wenn Sie alle nötigen Vorkehrungen treffen, sind Sie auf der sicheren Seite. Und Sie freuen sich umso mehr, dass der Wohntraum in Erfüllung gegangen ist.
Im Voraus
Am besten nehmen Sie schon vor der Fertigstellung einen Augenschein auf der Baustelle. Vergewissern Sie sich, dass die Arbeiten einwandfrei und pünktlich ausgeführt werden.
Übergabe
Prüfen Sie das fertiggestellte Werk bei guten Lichtverhältnissen und erst nach der Baureinigung.
Faktor Zeit
Überstürzen Sie nichts! Natürlich können Sie nicht noch die hinterletzte Kittfuge unter die Lupe nehmen. Aber planen Sie zwei bis drei Stunden ein.
Sonderwünsche
Entsprechen alle Details den Bauplänen und Ihren individuellen Sonderwünschen?
Innen und aussen
Checken Sie auch die technischen Installationen, die Haushaltsgeräte, Storen, Fenster, Türen, Steckdosen, Schlösser, Lüftungen etc. Vor allem im Stockwerkeigentum sollten Sie sicherstellen, dass auch gemeinschaftliche Teile geprüft werden (Dach, Keller, Tiefgarage, Heizung, Aussenräume, Rohbau des Gebäudes).
Immer schriftlich
Mängel sind immer schriftlich festzuhalten und zu rügen (entweder im Abnahmeprotokoll oder mit eingeschriebenem Brief). Setzen Sie dem betreffenden Handwerker oder Unternehmer eine Frist, bis wann der Mangel zu beheben ist.
Abnahme
Vereinbaren Sie nach ca. 1 3/4 Jahren unbedingt einen Termin für die 2-Jahresabnahme, damit nicht Sie allfällige Reparaturen und Folgeschäden bezahlen müssen.