Hilfe zu Vorstandswechsel

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Vorstandswechsel im Verein.


Via E-Banking Mitteilung oder via E-Mail

Bitte teilen Sie uns folgenden Angaben mit:

  • Personalien des aktuellen Vorstandes (Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität)
  • Zeichnungsrecht (einzeln oder kollektiv)
  • Falls gewünscht E-Banking Vertragsnummer (bestehend/neu)
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)

Weitere zwingende Unterlagen:

  • Aktuelles Protokoll der letzten Generalversammlung
  • Aktuell gültige Statuten
  • Liste der Vorstandsmitglieder mit folgenden Angaben: Funktion, Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität)

Sämtliche Unterlagen müssen lückenlos und nachvollziehbar vorhanden sein. Nach Prüfung erhalten Sie per Post eine neue Vollmacht zur Unterschrift.

Einzelzeichnungsrecht

Eine Person mit einzelnem Zeichnungsrecht ist befugt, alle Bank-Aufträge für eine juristische Person (z.B. Aktiengesellschaft) alleine vorzunehmen.

Kollektives Zeichnungsrecht

Personen mit einem kollektiven Zeichnungsrecht können nur gemeinsam handeln. Zum Beispiel können zwei Personen, welche beide eine Kollektivunterschrift zu Zweien besitzen, einen Bank-Auftrag nur gültig erteilen, wenn beide Personen unterschreiben.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen?