Hilfe zur Vollmacht
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Vollmacht.
Eine Bankvollmacht ist die von einem Kontoinhaber erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen. Begünstigte einer Kontovollmacht können Angehörige des Kontoinhabers, dritte Personen oder Angestellte eines kontoführenden Unternehmens sein.
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihre Vollmacht auszustellen:
Via E-Banking Mitteilung
Für dies benötigen wir folgenden Angaben zum Vollmachtnehmer/-geber:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Nationalität
- Genaue Beziehung (z.B. Mutter, Vater, Bruder, Onkel, Lebenspartner, Mitbewohner, Kollege etc.)
- Welche Berechtigung (Einzelvollmacht, Kollektivvollmacht, Leserecht)
- Vollmacht mit oder ohne E-Banking (falls gewünscht bestehende E-Banking Vertragsnummer angeben)
Via Telefon
Bitte kontaktieren Sie unser Beratungscenter unter der Telefonnummer 0844 822 811 (Ausland +41 844 822 811) von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Einzelvollmacht
Eine bevollmächtigte Person ist alleine zur Vertretung des Vollmachtgebers berechtigt.
Kollektivvollmacht
Mehrere Bevollmächtigte dürfen nur kollektiv (gemeinsam) handeln.
Leserecht
Es wird ein Einsichtsrecht auf konkrete Konti gewährt, jedoch können keine Transaktionen oder Änderungen vorgenommen werden.