Hilfe zur Video-Identifizierung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Video-Identifizierung.


Die Video-Identifizierung ist ein Online-Verfahren, bei dem ein qualifizierter Video-Agent unseres Partners Intrum AG die Identität einer Person überprüft und bestätigt. Dies ist erforderlich, wenn Sie ein LUKB-Konto online eröffnen möchten. 

Die Video-Identifizierung kann somit bequem von zu Hause aus durchgeführt werden und dauert rund 10 Minuten.

  • Mindestalter: 15 Jahre.
  • Sie befinden sich während der Identifizierung in der Schweiz.
  • Ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Identitätskarte). Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft müssen zusätzlich ihren Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung (B, C oder F) bereit halten.
  • Computer, Tablet, Laptop oder Smartphone mit aktiviertem Mikrofon und Kamera
  • Eine stabile Internetverbindung
  1. Sie erhalten einen Link oder QR-Code von der Luzerner Kantonalbank.
  2. Mit diesem Link/QR-Code erhalten Sie Zugang auf das Portal des Identifizierungsanbieters, wo Sie Ihre persönlichen Daten erfassen können.
  3. Nach Bestätigung der Datenschutzbestimmungen wird die Verbindung zu einem Video-Agenten der Intrum AG aufgebaut.
  4. Der Video-Agent führt Sie durch die Identifikation und gibt Ihnen die notwendigen Anweisungen. Dazu gehört, ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Ausweisdokuments aufzunehmen. Er zeigt Ihnen auch, wie Sie das Ausweisdokument bewegen müssen, um die Echtheit zu prüfen. 
  5. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie ein Mail mit der Bestätigung, dass Ihre Daten gesichert an die Bank übermittelt wurden.

Der Identifizierungs-Link hat kein Ablaufdatum. Wird eine Identifizierung durch Intrum AG abgebrochen (z.B. weil das Identifikationsdokument abgelaufen ist), kann der Link nochmals für eine erneute Identifizierung verwendet werden.
 

Eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie können Sie direkt bei jeder LUKB-Geschäftsstelle, bei Geschäftsstellen anderer Schweizer Banken (kostenlos bei anderen Kantonalbanken), bei Gemeindeverwaltungen, am SBB-Schalter, bei der Post oder bei Anwälten/Notaren erstellen lassen.
 

Die Luzerner Kantonalbank sowie die Intrum AG unterstehen strengen regulatorischen und sicherheitstechnischen Vorgaben, wie beispielsweise die durchgehende Verschlüsselung Ihrer Daten. Zudem werden nur diejenigen Daten eingeholt, welche für die Identitätsfeststellung notwendig sind und auf einer gesetzlichen Grundlage basieren (beispielsweise FINMA-Vorschriften).

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