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Versenden und bezahlen Sie Ihre Rechnungen mit der QR-Rechnung.
Die QR-Referenz dient dem einfachen Abgleich Ihrer Rechnungen mit den Zahlungseingängen. Die QR-Referenz darf nur mit der so genannten QR-IBAN genutzt werden. Diese Ausprägung kommt in der Schweiz und Liechtenstein zum Einsatz. Die QR-Referenz besteht aus 27 Zahlen.
Handschriftliche Notizen nicht möglich. Bei Zahlungen ohne Referenz muss immer die IBAN verwendet werden.
Als dritte Ausprägung gibt es für den internationalen Zahlungsverkehr die QR-Rechnung mit Structured Creditor Reference (SCOR). Die SCOR hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass ihre Berechnung einer anderen Logik folgt. Die SCOR ist die einzige Referenz, die in Kombination einer IBAN verwendet werden darf. Die SCOR Referenz beginnt immer mit RF gefolgt von 16 Zahlen.
Die IBAN und die QR-IBAN sind mit ein und demselben Konto verknüpft. Im LUKB E-Banking finden Sie die QR-IBAN in den Kontodetails. Die QR-IBAN entspricht den Regeln des ISO-Standards für IBAN.
Rechnungssteller können QR-Rechnungen direkt in Ihrer Software erstellen. Rechnungssteller ohne Software können die QR-Rechnungsformulare bequem und selbstständig in unserem E-Banking erstellen.
Für die Erstellung einer QR-Rechnung mit QR-Referenz benötigen Sie eine QR-IBAN. Die QR-IBAN finden Sie im E-Banking unter «Kontodetails».
Damit die Verarbeitung der QR-Rechnung sichergestellt werden kann, müssen bei der Gestaltung des Zahlteils mit Swiss QR Code und Empfangsschein die im Style Guide QR-Rechnung beschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Softwarelieferanten sind in der Regel mit diesen Vorgaben vertraut.
Nachdem ihr Softwarelieferant die Vorgaben umgesetzt hat, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
QR-Code selber prüfen
Verifizieren Sie Ihren QR-Code auf dem zentralen Validierungsportal. Prüfen Sie, ob der «Zahlteil» der QR-Rechnung mit Empfangsschein optisch korrekt dargestellt ist.
Prüfservice der LUKB
Senden Sie uns zwei Test-QR-Rechnungen. Wir generieren für Sie Musterzahlungseingänge auf Ihrem Konto. Sie haben auch die Möglichkeit, uns pain.001-Testzahlungen zu übermitteln. Wir generieren damit Musterzahlungsausgänge zulasten Ihres Kontos. In beiden Fällen erhalten Sie Zahlungsinformationen (camt.053/054) zur Test-Verbuchung in Ihrer ERP-Software. Ihre Testaufträge senden Sie ganz einfach an: qr-rechnung@lukb.ch
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware QR-Rechnungen verarbeiten kann. Kontaktieren Sie hierfür Ihren Softwarepartner direkt.
Wenn Sie keine eigene Rechnungsstellungssoftware haben, können Sie die QR-Rechnungsformulare bequem in unserem E-Banking selbst erstellen. Unter dem Menüpunkt «Zahlungen» finden Sie die Lasche «QR-Rechnung erstellen». Sie haben die Möglichkeit, lediglich den QR-Code als Bilddatei herunterzuladen oder eine gesamte QR-Rechnung inkl. Zahlteil und Empfangsschein zu erstellen. Diese können Sie dann entweder als PDF herunterladen oder durch die LUKB drucken lassen.
Es können auch QR-Rechnungen generiert oder bestellt werden, bei welchen der Betrag und der Zahlungspflichtige leer bleibt.
Verarbeitung | Kostenlos bei Privat- und Vereinskonten, bei Geschäftskonten gemäss separater Broschüre |
Fremdspesen (Posttaxen oder Gebühren anderer Banken) |
Weiterverrechnung |
Gebühren für Einzahlungen mit QR-Rechnung am Postschalter |
|
Einzahlung bis CHF 50 | CHF 1.20 |
Einzahlung bis CHF 100 | CHF 1.60 |
Einzahlung bis CHF 1'000 | CHF 2.35 |
Einzahlung bis CHF 10'000 | CHF 3.95 |
Je weitere CHF 10‘000 oder Bruchteile davon | CHF 1.25 |
Privat-, Vereins- oder Geschäftskonto bei der LUKB.
Zentrales Element der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code, eine quadratische Grafik, in der sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen abgespeichert sind. Durch das Scannen des Swiss QR-Codes werden alle Zahlungsinformationen automatisch eingelesen. Alle Informationen sind auch in geschriebener, von Auge lesbarer Form auf der QR-Rechnung abgebildet, was auch papiergebundenes Zahlen ermöglicht.
Ja, eine QR-Rechnung kann mittels Autogiro-Auftrag bei der Luzerner Kantonalbank eingereicht oder am Postschalter bezahlt werden.
Ja, es können Belege ohne Betragsvorgabe und ohne Adresse des Zahlungspflichtigen verwendet werden. Für solche Belege ist die QR-Rechnung mit IBAN und ohne Referenz zu verwenden.
Schweizer Franken und Euro. Die Währungsabkürzung CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Codes und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein angedruckt werden.
Name und Adresse des Zahlungspflichtigen können bei neutralen Belegen nachträglich handschriftlich im Zahlteil ergänzt werden. Sonst sind keine handschriftlichen Ergänzungen möglich, da es sonst zu Verarbeitungsproblemen kommt.
Handschriftliche Ergänzungen im Mitteilungstext wie beispielsweise «betrifft Bestellung xy» sind nicht erlaubt.
Die Einführung von QR-Rechnungen sieht folgende drei Ausprägungen vor:
QR-Rechnung mit IBAN ohne Referenz
Die QR-Rechnung mit IBAN ohne eine Referenz kann mit oder ohne das Element «Zusätzliche Information» verwendet werden.
QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz
Die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz können die Debitoren können beim Zahlungseingang anhand der zurückgemeldeten Referenz automatisiert abgeglichen werden. Die QR-IBAN erzwingt, dass die Referenz vom Zahler erfasst bzw. vom Finanzinstitut des Zahlers weitergegeben werden muss.
Eine neue dritte Ausprägung unterstützt in erster Linie den zunehmend wichtigen Zahlungsverkehr in Euro unter Verwendung der Structured Creditor Reference (SCOR), eines internationalen Standards nach ISO 11649, der sowohl in der Schweiz als auch im SEPA-Raum genutzt werden kann.
QR-Rechnung mit Creditor Reference
Die Structured Creditor Reference (Ref Type SCOR) funktioniert gleich wie die QR-Referenz. Sie kann aber zusätzlich auch im internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Die Creditor Reference darf nur in Kombination mit der IBAN verwendet werden. Diese Ausprägung ist interessant für international tätige Firmen, welche schon länger die SCOR-Referenz für Fakturierungen im EU-Raum verwenden und nun die Fakturierung im In- und Ausland vereinheitlichen können.
WICHTIG: Für die Fakturierung innerhalb der Schweiz empfehlen wir die Verwendung der QR-IBAN mit QR-Referenz.
Ja, die LUKB stellt im E-Banking unter «Zahlungen» // «QR-Rechnung erstellen» eine Lösung zur Erstellung von QR-Rechnungen zur Verfügung.
Im Feld «Referenz» sind die 27-stellige QR-Referenz (heute ESR-Referenznummer) oder die bis zu 25-stellige Creditor Reference gemäss ISO 11649-Standard zulässig. Die Wahl der QR-Referenz verlangt die Verwendung der QR-IBAN, die Creditor Reference die IBAN.
Nein, die «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» müssen eingehalten werden.
Ja, eine Perforation des Zahlteils ist obligatorisch, wenn die QR-Rechnung ausgedruckt und versendet werden soll. Wird die QR-Rechnung mit Zahlteil und Empfangsschein bzw. der Zahlteil mit Empfangsschein separat als PDF-Dokument erstellt und elektronisch versendet, muss das Format A6 des Zahlteils und des links angebrachten Empfangsscheins durch Linien gekennzeichnet werden. Zusätzlich muss auf jeder dieser Linien ein Scherensymbol angebracht werden oder alternativ der Hinweis «Vor der Einzahlung abzutrennen» oberhalb der Linie (ausserhalb des Zahlteils).
Nein, auf dem Zahlteil dürfen weder auf der Vorder- noch Rückseite zusätzliche Elemente angebracht werden. Werbung darf jedoch im Rechnungsschreiben platziert werden.
Nein, Leistungserbringer (z.B. Versicherung, Krankenkasse) die einer versicherten Personen eine Kopie der Abrechnung zukommen lässt, dürfen das Betragsfeld nicht mit XXX ausfüllen. Die Betragsangabe ist stets numerisch mit Dezimaltrennzeichen und zwei Nachkommastellen. In diesem Fall: «0.00».
Den Softwareherstellern, sowie den Rechnungsstellern, stehen zwecks Selbstkontrolle folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
QR-Code selber prüfen
Prüfservice der LUKB
Für den Rechnungssteller besteht keine Pflicht, die Rechnungen prüfen zu lassen. Ein mangelhaft aufgedruckter Swiss QR Code kann in der Verarbeitung Störungen verursachen und es kann zu Rückweisungen kommen.
Ja. Angaben zum Betrag und Zahlungspflichtigen bei der Rechnungsstellung sind nicht zwingend. Sie können durch den Rechnungsempfänger in den Feldern mit Eckmarken handschriftlich erfasst werden.
Achten Sie darauf, dass die Adressen in den Debitoren-Stammdaten, falls möglich, strukturiert hinterlegt (Strasse und Hausnummer sowie PLZ und Ort getrennt) sind.
Die Zahlungseingänge aus QR-Rechnungen werden im camt.054 übermittelt. Sie können die camt.054 Datei im E-Banking herunterladen.