Energiespar-Hypothek plus für Unternehmen

Die Energiespar-Hypothek ist ein innovatives Finanzierungsinstrument für ökologische Neubauten, nachhaltige Sanierungen sowie Zugang zu Energieexperten.

Nachhaltigkeit ist die Zukunft

Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» vom 18. Juni 2023 verpflichtet die Schweiz zu einer treibhausgasneutralen Zukunft bis 2050. Der Gebäudesektor, welcher rund ein Viertel (Quelle: bafu.admin.ch) der CO2-Emissionen verursacht, steht vor deutlich verschärften Vorschriften für Sanierung und Neubau.

Investitionen in nachhaltige und ökologische Technologien zahlen sich für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien aus. Sie verbessern die Energieeffizienz, wirken sich werterhaltend auf die Immobilie aus und schonen ausserdem die Umwelt.

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von exklusiven Zinsvergünstigungen, Kontakten zu zertifizierten, unabhängigen Energieberatern und nachhaltigen Immobilienlösungen.

Konditionen

Konditionen Die Konditionen richten sich nach der zugrunde liegenden Hypothek (z.B. Festhypothek)
Vergünstigung
  • 0.50%  bei Festhypotheken Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren
  • 0.50%  bei SARON-Hypothek (max. 5 Jahre)
Vergünstigtes Kapital
 

Minimale Kredithöhe

  • CHF 25'000 

Maximale Kredithöhe

  • CHF 250'000 für Eigenheim/Ferienobjekt
  • CHF 500'000 für Mehrfamilienhaus/Gewerbeobjekt
Voraussetzungen
  • Als Voraussetzung für die Gewährung der Produktvergünstigung muss der Anteil der energetischen Massnahmen der gesamten Sanierungskosten mind. 60% betragen.
  • Die Objektfinanzierung erfolgt ausschliesslich durch die LUKB.
  • Eine Kumulation mit weiteren LUKB-Spezialangeboten ist nicht möglich.

Nachweis der Nachhaltigkeit

Die Vergünstigung kann gewährt werden, wenn eine der folgenden Bescheinigungen vorliegt:

Neubau
 
  • Minergie-Zertifikat oder
  • Gebäudeenergieausweis (GEAK A/A/A) oder
  • SNBS-Zertifikat (SNBS = Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)
Umbau oder Renovation

Mit Begleitung durch einen zertifizierten Energieexperten:

  • Bei Einreichung einer Gesamtabrechnung mit den umfassenden Baumassnahmen: keine Einzelbestätigungen und/oder Rechnungen als Nachweis für die Umsetzung

 Ohne Begleitung durch einen zertifizierten Energieexperten:

  • Bestätigung/Zusage der Auszahlung der Fördergelder aus Förderprogramm Energie oder GEAK Plus-Ausweis (Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht) oder
  • Minergie-Zertifikat oder
  • Rechnungskopien für durchgeführte Baumassnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig verbessern 
Investitionen in einzelne Energieeffizienzmassnahmen

Folgende Ausführungen sind mit Rechnungskopien zu
belegen:

  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
  • Installation von Stromspeicher als Ergänzung zu Fotovoltaikanlagen
  • Anschluss an Energiezentralen (z.B. grosse Holzschnitzel-Heizungen oder Anschluss an ein Fernwärmenetz)

Zu beachten

Zusatzinformationen

  • Wenn Sie von den attraktiven Vergünstigungen profitieren wollen, dann kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass Sie für Ihr Objekt die entsprechenden Nachweise erhalten (wie z.B. Minergie-Zertifikat, Gebäudeausweis GEAK, Bauabrechnungen oder Rechnungskopien).
  • Die ökologische Bauweise wird auch von staatlicher Seite gefördert. Die Informationen finden Sie unter www.dasgebaeudeprogramm.ch.
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