Whistleblowing

Wie Sie mutmassliches Fehlverhalten melden können, erfahren Sie in unseren Informationen.


Allgemeines

Die Integrität und Reputation der LUKB gehören zu den wichtigsten Gütern des Unternehmens. Die LUKB und ihre Konzerngesellschaften sind darum darauf angewiesen, von ihren Mitarbeitenden oder von Dritten (wie z.B. Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern) Meldungen über mutmassliches Fehlverhalten in der Organisation der LUKB zu erhalten. Mitarbeitende, die eine Meldung erstatten, haben keine nachteiligen Konsequenzen zu befürchten.


Meldeplattform

Bei der LUKB kann mutmassliches Fehlverhalten gemeldet werden, falls gewünscht auch anonym. Als Fehlverhalten gelten beispielsweise Verstösse gegen das Straf-, Aufsichts- und Verwaltungsrecht sowie andere gesetzliche Regelungen und interne Vorgaben. Kundenreaktionen sind hingegen auf den üblichen Wegen einzureichen. 


Whistleblowing-Meldestelle (intern und extern zugänglich)

Meldungen können Sie an den Leiter Rechtsdienst & Compliance elektronisch oder in brieflicher Form senden. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen des Informanten zu dessen Schutz die Informationsquelle nicht offen zulegen («Quellenschutz»). 

Mailbox
whistleblowing@lukb.ch

per Post
Luzerner Kantonalbank AG
Leiter Rechtsdienst & Compliance
Pilatusstrasse 12
6003 Luzern
SCHWEIZ


Weiteres Vorgehen

Der Leiter Rechtsdienst & Compliance beurteilt die eingegangenen Hinweise vertraulich. Falls notwendig leitet er weiterführende Untersuchungen gemäss den internen Vorgaben und Weisungen ein. Dabei werden allfällige Interessenkonflikte entsprechend berücksichtigt.


Vertraulichkeit

Alle Informationen und Abklärungen werden vertraulich behandelt. 


Vielen Dank

Durch Ihre Hinweise leisten Sie einen Beitrag, den nachhaltigen Erfolg der LUKB zu sichern, indem Sie die Einhaltung der geltenden Regeln stützen, die LUKB vor möglichen Reputationsschäden bewahren und finanzielle Schäden abwenden helfen. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.