Traktanden der ordentlichen Generalversammlung vom 14. April 2025

Freitag, 14. März 2025

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement (KR)

Ausgehend vom Jahresergebnis 2024 der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) mit einem Konzerngewinn von 286.6 Millionen Franken beantragt der LUKB-Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 14. April 2025 eine Erhöhung der Ausschüttung von bisher 2.50 Franken auf 2.60 Franken pro Aktie – je hälftig aus einer Dividende und einer verrechnungssteuerfreien Ausschüttung aus gesetzlichen Kapitalreserven. Die acht bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates stellen sich zur Wiederwahl für die Amtsperiode von einem Jahr.

Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) hat im Geschäftsjahr 2024 auf Konzernebene einen Rekordgewinn von 286.6 Millionen Franken erwirtschaftet (+8.0 Prozent). Auf der Basis des sehr guten Resultats beantragt der LUKB-Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 14. April 2025 die Erhöhung der Ausschüttung von 2.50 Franken (Vorjahr) auf 2.60 Franken pro Aktie – je hälftig aus einer Dividende von 1.30 Franken und einer verrechnungssteuerfreien Ausschüttung aus gesetzlichen Kapitalreserven von 1.30 Franken. Die beantragte Ausschüttung pro Aktie ergibt eine Payout Ratio (Ausschüttungsquote) von 41.1 Prozent (Basis: Unternehmensgewinn nach Steuern 2024).

Keine personelle Veränderung im Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der LUKB besteht gemäss Art. 17 Abs. 1 der Statuten der LUKB aus sieben bis neun Mitgliedern. Die acht bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates stellen sich zur Wiederwahl für die statutarisch festgelegte Amtsperiode von einem Jahr. Der Frauenanteil im Verwaltungsrat der LUKB beträgt bei Genehmigung der Wahl unverändert 37.5 Prozent. 

Zusatzinformationen 

Relevante Daten zur LUKB-Generalversammlung 2025 und zur Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2024:

14. März 2025 Versand der Einladung an die am 7. März im Aktienregister der LUKB eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre
14. April 2025 LUKB-Generalversammlung 2025 in der Messe Luzern
23. April 2025

Gutschrift der Ausschüttung (unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Generalversammlung und mit Abzug von 35 Prozent Verrechnungssteuer auf der Dividende von 1.30 Franken.)

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