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Die Einladung zur diesjährigen Generalversammlung der Luzerner Kantonalbank wird am 13. März 2020 per A-Post an die im Aktienregister der LUKB eingetragenen Aktionäre versandt. An der Generalversammlung stimmberechtigt sind die am 25. März 2020, 17.00 Uhr, mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre.
Ab dem 22. Juli 2020 werden die Aktien der LUKB Ex-Rückzahlung (das heisst mit dem tieferen Nennwert) gehandelt. Unter Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung werden den Aktionären voraussichtlich am 24. Juli 2020 12.50 Franken pro Aktie ausbezahlt.
Alle acht Mitglieder des Verwaltungsrates inkl. Verwaltungsratspräsidentin Doris Russi Schurter stellen sich zur Wiederwahl für eine Amtsperiode von einem Jahr. Damit wird der Verwaltungsrat der LUKB unverändert aus acht Personen bestehen. Die Statuten der LUKB sehen sieben bis neun VR-Mitglieder vor.
Die LUKB wird ihre diesjährige Generalversammlung komplett ohne Rahmenprogramm durchführen. Das heisst: ohne anschliessendes Essen, ohne Barbetrieb, ohne Visualisierung der Versammlungsinhalte auf einer Grossleinwand und ohne die durch die LUKB organisierten Transporte nach Luzern und zurück. Mit dieser bewusst auf einen sehr kleinen Rahmen ausgerichteten Generalversammlung leistet die LUKB einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus.
Die LUKB empfiehlt ihren Aktionärinnen und Aktionären, auf eine persönliche Teilnahme an der Generalversammlung zu verzichten und stattdessen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Instruktionen zu erteilen. Dies ist schriftlich oder online möglich.
Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die der Generalversammlung fernbleiben und ihr Stimm- und Wahlrecht mittels Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben, erhalten von der LUKB als Dankeschön einen Konsumationsgutschein des Luzerner Gastronomieunternehmens Tavolago AG in der Höhe von 30 Franken zugestellt.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der LUKB erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung 2020 auch eine Kurzfassung des Jahres- und Vergütungsberichts 2020 zugestellt.
Zum Zeitpunkt des Bundesratsbeschlusses, Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Teilnehmenden zu untersagen, war die Broschüre «Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2020» bereits in Druck. Die entsprechenden Hinweise auf Seite 6 (Programm), Seite 14 (Essensbestellung / «Food Waste»), Seite 16 (Gratis-ÖV) und Seite 35 (Situationsplan Messe Luzern) sind deshalb nicht mehr gültig.