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Gemäss der Verordnung 2 des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16. März 2020 ist es verboten, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Das betrifft auch die Generalversammlung der LUKB.
Gemäss den Vorgaben von Art. 6a COVID-19 führt die LUKB ihre ordentliche Generalversammlung 2020 vom 8. April 2020 neu unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionären am Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank durch. Die Angaben in der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre bezüglich Ort und Zeit der Durchführung sowie zum Programm der Generalversammlung sind aufgehoben. Die Traktandenliste und alle Anträge bleiben unverändert.
Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen wollen, müssen dies mittels Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter tun - entweder schriftlich auf
dem Postweg bis am 7. April 2020 (Posteingang beim Aktienregister) oder elektronisch bis am
6. April 2020, 23.59 Uhr. Die entsprechenden Formulare haben alle per 2. März 2020 mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre bereits erhalten oder werden sie nach Buchschluss vom 25. März 2020 in einem Nachversand noch erhalten. Bei Fragen zu den Unterlagen hilft die LUKB-GV-Hotline +41 41 206 29 91 gerne weiter.
Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimm- und Wahlrecht mittels Instruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben, erhalten ab dem 9. April 2020 von der LUKB als Dankeschön einen Konsumationsgutschein des Luzerner Gastronomieunternehmens Tavolago AG in der Höhe von 30 Franken zugestellt.