Der Kanton Luzern schafft mit der Eignerstrategie 2021 klare Vorgaben

Dienstag, 30. März 2021

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement (KR)

Die LUKB begrüsst es, dass der Kanton Luzern als Mehrheitsaktionär mit der Eignerstrategie 2021 klare Vorgaben für die kommenden vier Jahre formuliert hat.

Mit der Eignerstrategie konkretisiert der Kanton Luzern seine im Gesetz vorgesehene Funktion als Hauptaktionär der LUKB. Er überprüft die Eignerstrategie in der Regel in einem Intervall von vier Jahren. Die nun vorliegende Eignerstrategie 2021 bringt in den wesentlichen Punkten gegenüber der Eignerstrategie 2017 keine Änderungen.

«Der Kanton Luzern als Haupteigentümer schafft mit der Eignerstrategie 2021 klare Voraussetzungen – für unsere Kunden, für unsere rund 35'000 Aktionäre und nicht zuletzt für die Bank und ihre Mitarbeitenden. Das bringt für alle Beteiligten Sicherheit und Planbarkeit», so die Bewertung von Doris Russi Schurter, Verwaltungsratspräsidentin der LUKB.

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