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Im April 2019 hat der Stadtrat die Verkehrsanordnung für die Teilsperrung der Bahnhofstrasse publiziert. Gegen sie haben sieben Parteien, darunter auch die LUKB, beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht. Inzwischen konnte eine aussergerichtliche Einigung mit allen Beschwerdeführenden erzielt und unterschrieben werden.
Wegen der Teilsperrung können die Autos aus den Parkhäusern LUKB und Buobenmatt sowie aus den umliegenden Liegenschaften nicht mehr über die Bahnhofstrasse zur Seebrücke gelangen, sondern müssen künftig über die Winkelried- und die Pilatusstrasse fahren. Damit dies auch in den Hauptverkehrszeiten funktioniert, wird bei der Kreuzung Winkelried-/Pilatusstrasse ein Rechtsabbiegeverbot signalisiert. Als zusätzliche flankierende Massnahme wird die Stadt Luzern bei Bedarf die Lichtsignalanlagen auf der Achse vom Pilatusplatz bis zum Viktoriaplatz auf Antrag beim Kanton Luzern so koordinieren, dass Linksabbieger aus der Winkelriedstrasse genügend Raum vor der Lichtsignalanlage am Viktoriaplatz erhalten. Diese Massnahme erleichtert den Fahrzeugen aus dem Quartier und den Parkhäusern das Einfädeln auf die Pilatusstrasse. Falls angezeigt, wird die Stadt beim Kanton Luzern ausserdem Antrag stellen, die Grünphase für Fussgängerinnen und Fussgänger bei der Astoriakreuzung zu verlängern, um den Abfluss der Fahrzeuge aus der Winkelriedstrasse zu verbessern und die Attraktivität für den Fussgängerverkehr zu erhöhen. Die Stadt Luzern wird sich zudem bei den öffentlichen Busbetrieben dafür einsetzen, dass deren Chauffeure den Verkehrsfluss bei den Kreuzungen am Viktoriaplatz und beim Astoria nicht behindern.
Die Stadt Luzern hat den Beschwerdeführern zusätzlich zugesichert, dass die Zufahrt in und die Wegfahrt aus dem Innenhof der Theaterstrasse weiterhin über die Theater- beziehungsweise die Bahnhofstrasse in Richtung Seebrücke und Bahnhof möglich ist. Die Stadt Luzern wird die vereinbarten Massnahmen wie auch die Teilsperrung der Bahnhofstrasse zudem durch ein Monitoring begleiten und die Beschwerdeführer während 18 Monaten in regelmässigen Abständen (mindestens quartalsweise) über die Ergebnisse orientieren. Bei der definitiven Neugestaltung der Bahnhofstrasse wird die Stadt Luzern ausserdem darauf achten, dass die Liegenschaften an der Bahnhofstrasse möglichst wenigen Immissionen der Nutzenden (Gerüche, Lärm, Abfall, usw.) ausgesetzt sind.
Stadtrat Adrian Borgula, Umwelt- und Mobilitätsdirektor: «Mit der unterzeichneten Vereinbarung ist der Weg frei, die Bahnhofstrasse auf Sommer 2020 von der Kreuzung Hirschmattstrasse/Hirschengraben bis zur Seidenhofstrasse für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Arbeiten dazu werden voraussichtlich Mitte Juni 2020 starten.»
Marcel Hurschler, Mitglied der Geschäftsleitung der LUKB und Sprecher der sieben Beschwerdeführer: «Es freut uns, dass wir mit der Vereinbarung erreichen konnten, dass die Stadt Luzern zusätzliche flankierende Massnahmen und ein Monitoring durchführt, wie es auch schon im partizipativen Prozess 2015 bis 2018 ein Thema war. Damit besteht die Chance, dass das von den Beschwerdeführern aufgrund der eigenen Verkehrssimulationen befürchtete Verkehrschaos im Hirschmattquartier zu den abendlichen Stosszeiten ausbleiben wird.»