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Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz stärken und vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.
Mit der Einführung des FIDLEG muss bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) zur Verfügung gestellt werden. Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.
Auf dieser Webseite werden Ihnen als Kunde der Luzerner Kantonalbank diese Basisinformationsblätter für eine Reihe von Kollektiven Kapitalanlagen, Strukturierten Produkten und Obligationen über die Suchmaske zur Verfügung gestellt. Für das Aufrufen eines Basisinformationsblattes zu einem Wertpapier ist die Eingabe der ISIN im Suchfeld erforderlich. Die ISIN ist die internationale Wertpapierkennnummer zur Identifikation von Wertpapieren und kann den Publikationen des Herausgebers des Wertpapiers (Emittent) entnommen werden. Sie können die Basisinformationsblätter auf Wunsch auch bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater in gedruckter Form beziehen.